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Beitritts- und Beteiligungserklärung

Sie möchten Genossenschaftsmitglied werden und sich mit einem vollen Genossenschaftsanteil (2.000€), der Mindesteinzahlung von 500€ oder mehr als einem Anteil beteiligen.

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Beitritts-/Beteiligungserklärung
Beitritts-Beteiligungserklärung 1.10.pdf
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Freistellungsauftrag

Bitte reichen Sie mit der Beitrittserklärung auch einen unterzeichneten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ein. Je Genossenschaftsanteil ist ein Anteil am Sparer-Pauschbetrag von 80€ ausreichend.

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Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag 1.2.pdf
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Bitte überreichen Sie uns die unterzeichnete Erklärung im Original.

+++ Juist - Infrastruktur und Wohnen eG, Friesenstraße 11, 26571 Juist +++



Sie möchten Genossenschaftsmitglied werden?

Gerne bereiten wir Beitrittserklärung und Freistellungsauftrag für Sie vor.

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Genossenschaften einfach erklärt

FAQ zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.

 

Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?

Für die Mitgliedschaft ist der Erwerb eines Geschäftsanteils erforderlich. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 2.000€, wobei bereits eine Einzahlung des Mindestgeschäftsguthabens in Höhe von 500€ und ggf. eines Eintrittsgelds ausreicht.

 

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag der regelmäßig zu zahlen ist?

Nein, Genossenschaftsmitglieder zahlen nur Ihre Geschäftsanteile ein.

 

Was ist ein Eintrittsgeld?

Mit Beitritt in die Genossenschaft und erster Einzahlung des Geschäftsguthabens kann ein einmaliges Eintrittsgeld erhoben werden. Das Eintrittsgeld soll die Kosten der Verwaltung der Genossenschaftsanteile (u.a. für die Verwaltungssoftware) decken. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen nach gemeinsamer Beratung über die Einführung eines Eintrittsgeld. Zur Zeit beträgt das Eintrittsgeld einmalig 50,00€. Bei weiteren Beteiligungen ist dieses nicht zu zahlen.

 

Wie kann ich mich als Mitglied in der Genossenschaft einbringen?

Als Genossenschaftsmitglied können Sie über die Generalversammlung Ihr Mitbestimmungsrecht ausüben oder sich auch in den Aufsichtsrat wählen lassen. Projektideen können Sie jederzeit einreichen. Je nach aktuellem Arbeitsaufkommen und Projektstand, werden auch helfende Hände benötigt, um zum Beispiel Eigenleistungsanteile bei genossenschaftlichen Vorhaben umzusetzen. Diese Mitgliederrechte können Sie ausüben, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

 

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.

 

Wie häufig findet eine Generalversammlung statt? Muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Generalversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.

 

Was unterscheidet Genossenschaftsanteile von Aktien?

Eine Aktie ist ein Anteil an einem börsennotierten Unternehmen. Der Börsenwert steigt und fällt mit dem Erfolg des Unternehmens. Als Mitglied einer Genossenschaft beteiligen Sie sich direkt an dieser. In welcher Höhe Sie sich mindestens an der Genossenschaft zu beteiligen haben, ist in der Satzung festgelegt. Mitglieder einer Genossenschaft können einmal jährlich eine Dividende erhalten. Deren Höhe hängt davon ab, in welcher Höhe sich ein Mitglied an der Genossenschaft beteiligt hat und wie die Generalversammlung über die Gewinnverwendung entscheidet.

 

Wie werde ich als Genossenschaftsmitglied informiert?

Auf der jährlichen Generalversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Juist - Infrastruktur und Wohnen eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Genossenschaft wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.

 

Welche Entscheidungen treffen die Mitglieder?

Die Mitglieder gestalten die Geschäftspolitik der Juist - Infrastruktur und Wohnen eG entscheidend mit. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Die Generalversammlung genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien. Dabei gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

 

Habe ich als Genossenschaftsmitglied Vorteile bei der Wohnungsvergabe?

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Genossenschaftsmitglieder durch eine gute, sichere und bezahlbare Wohnraumversorgung. Daher ist es selbstredend, dass Genossenschaftsmitglieder bei der Wohnungsvergabe - ggü. Nichtmitgliedern - bevorzugt behandelt werden. Ein frühzeitiger Beitritt lohnt sich also!

 

Was bringt mir mein Stimmrecht?

Als Mitglied können Sie mehr bewegen. Setzen Sie sich für Werte statt Rendite ein und gestalten Sie Ihre Juist - Infrastruktur und Wohnen eG in Ihrem Sinne mit.